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Telefonische Reservierung,
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Abschluss des Reisevertrag

Mit der Anmeldung bietet der Kunde des Parkhotel Schotten – den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Kunden zustande.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Parkhotel Schotten. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche Erklärung, wie z.B. der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

Liegen dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen des Parkhotel Schotten bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung / Rechnung übersandt.

Sollten die Reiseunterlagen den Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich der Kunde unverzüglich mit dem Parkhotel Schotten in Verbindung zu setzen.

§2 Bezahlung

Die Zahlung ist bei den meisten Reisen vor Ort im Hotel fällig. In anderen Fällen wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

Geht der eventuelle Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist das Parkhotel Schotten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt das Parkhotel Schotten entsprechende Rücktrittskosten.

§3 Leistungen und Preise

Die auf unseren Internet-Seiten und in anderen Anzeigen des Parkhotel Schotten enthaltenen Angebote sind für das Parkhotel Schotten bindend.
Die dort angegebenen Leistungen / Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten (außer der Kurtaxe) ein soweit es nicht der konkreten Leistungsbeschreibung anders angegeben ist.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des Parkhotel Schotten nicht befugt.

Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten –sofern nicht ausdrücklich anders angegeben- pro Person.

§4 Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen, wie z.B. der Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft mehr als 6 Wochen vor Reiseantritt vorgenommen, ist diese kostenfrei. Innerhalb 6 Wochen bis zur Anreise ist das Parkhotel Schotten berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € pro Zimmer pauschal zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Kunden zu zahlen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Der Reiseveranstalter wird den Kunden unverzüglich über die Leistungsänderungen informieren.

§5 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im eigenen Interesse sollte die Rücktrittserklärung schriftlich an das Parkhotel Schotten erfolgen. Das Parkhotel Schotten kann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung bei dem Parkhotel Schotten beträgt unser pauschalisierter Anspruch auf Ersatz bei Buchungen von Pauschalangeboten (Rücktrittsgebühr, jeweils in Prozent des Reisepreises):

mehr als 8 Wochen vor Anreise kostenfrei
Gruppen ab 6 Zimmer kostenfrei bis 8 Wochen vor Anreise
bis 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 50 % vom Gesamtpreis
bis 1 Woche vor Anreise berechnen wir 70 % vom Gesamtpreis
bis 1 Tag vor der Anreise berechnen wir 80 % vom Gesamtpreis
am Anreisetag oder bei Nichtanreise berechnen wir 90 % vom Gesamtpreis

Die Stornierung von Zimmern ohne jegliche Pauschalangebote , ist bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich, Messetermine ausgenommen. Eine spätere Stornierung oder Nichtanreise wird mit 90 % vom Gesamtpreis berechnet.

Die Buchungen zum Schotten Grand Prix sind nicht stornierbar,hier muss bei Nichtanreise oder Stornierug der komplette Buchungspreis bezahlt werden.

Weiterhin können zum Schotten Grand Prix nur zwei aufeinanderfolgende Nächt gebucht werden (Fr.und Sa.),eine Übernachtung ist nicht möglich.

Bei Tagungen und sonstigen Veranstaltungen:

Ein kostenfreier Rücktritt der gesamten Veranstaltung ist bis zum 31. Tag vor Ankunft möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von 31 Tagen vor Ankunft werden 80 % des Logispreises und/ oder der Raummiete( bzw. 50 % der zugebuchten Leistungen) berechnet. Ein kostenfreier Rücktritt einzelner Zimmer ist bis zum 7. Tag vor Ankunft möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Ankunft werden 80 % des Logispreises( bzw. 50 % der zugebuchten Leistungen) berechnet. Bei Nichtanreise werden 80 % des kompletten Buchungspreises (inklusive aller zugebuchten Leistungen) berechnet.

§6 Rücktritt durch das Parkhotel Schotten

In folgenden Fällen kann das Parkhotel Schotten vom Reisevertrag zurücktreten:

1. wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
2. wenn die Durchführung der Reise nach Vertragsabschluss infolge höher Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbare erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
3. wenn wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden kann. In diesem Fall kann das Parkhotel Schotten bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Reisebetrag / Anzahlung wird dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet.

§7 Gewährleistung

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet die Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde kann sich hierzu an das Parkhotel Schotten wenden.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderungen). Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Kunde hat die Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an das Parkhotel Schotten geltend zu machen.

§8 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

§9 Datenschutz

Sie werden gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses machen (insbesondere Name und Anschrift), von an das Parkhotel Schotten in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Sie werden außerdem darauf hingewiesen, dass an das Parkhotel Schotten Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Sie werden gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass an das Parkhotel Schotten personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange Sie nicht widersprechen, ist das Parkhotel Schotten  berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie können dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

§ 10 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Gegenüber Kaufleuten gilt Kassel als ausschließlicher Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.