Lauterbach
Lauterbach ist seit 1962 “staatlich anerkannter Luftkurort”. Dieses Prädikat wurde der Stadt vom hessischen Fachausschuss für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen verliehen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Klima-Gutachtens, über die Eignung als Luftkurort. Dem Klima kommt als Heil- und Erholungsfaktor große Bedeutung zu.
Wenn daher ein Ort die Bezeichnung “Luftkurort” erhalten soll, so muss hinsichtlich seines Klimas gefordert werden, dass es erholungsfördernde Eigenschaften besitzt. Dies festzustellen, ist Aufgabe eines Kurort-Klimagutachtens.